Karl Veitschegger (2024)

 

Jesus und die Ehebrecherin


 

Umstrittene Bibelstelle

Mit der Erzählung von Jesus und der Ehebrecherin (in Johannes 8,1-11) haben sich korrekte Christenmenschen immer etwas schwergetan. Darum wurde sie bei der schriftlichen Fixierung des Neuen Testamentes gern „übersehen" und ausgelassen oder nur als Randnotiz angeführt. Letztendlich ist sie aber dann doch im Johannesevangelium gelandet. Dort steht sie nun seit dem 4. Jahrhundert als fixer Bestandteil unserer Heiligen Schrift.

Meist konzentrieren sich Prediger auf den letzten Satz dieser Erzählung („Sündige von jetzt an nicht mehr!“), der eher eine Selbstverständlichkeit, aber nicht die Pointe dieses Evangeliums ist. Anstoß erregte und erregt etwas anderes:

 

Kern des Anstoßes

Jesus nimmt eine verheiratete Frau, die direkt beim Ehebruch ertappt worden ist, in Schutz. Er verlangt von ihr kein Bekenntnis, kein Bußwerk, kein Versprechen. Nichts. Gar nichts. Er schützt einfach ihr Leben. Er schützt diese Frau. Das ist ihm wichtig. Er tut dies durch ein unerwartetes und entlarvendes Wort an die anklagenden Gesetzestreuen: „Wer von euch ohne Sünde ist, werfe als Erster einen Stein auf sie." Da gehen sie, einer nach dem anderen. Die Presbyter (die Ältesten, Gemeindevorsteher) zuerst. – „Auch ich verurteile dich nicht.“

 

Es macht nachdenklich

Die alte Kirche, die durch ihre Presbyter den öffentlichen Sünder*innen oft strenge Bußwerke auferlegte, tat sich mit dieser Stelle offensichtlich schwer. Darf man jemanden einfach so – mir nichts, dir nichts – eine neue Chance geben? Geht das nicht zu weit? Ist das nicht purer Laxismus? Wohin kommen wir da? Welches Gottesbild steckt da dahinter?

Jesus handelt seltsam. Warum wohl? Hatte er besonderes Verständnis für diese Frau, die nach mosaischem Recht die Ehe und damit die Besitzrechte und die Ehre ihres Mannes verletzt hat? Warum? Gilt sein Verständnis allen?

 

Man darf und soll darüber nachdenken. Durchaus länger.

 

Karl Veitschegger

 

 

Man vergleiche Jesu Verhalten mit dieser Erzählung aus der islamischen Tradition:

Imran b. Husain berichtete, dass eine Frau aus Juhaina zu Allahs Gesandten kam. Sie war beim Ehebruch schwanger geworden. Sie sagte: Gesandter Allahs, ich habe etwas getan, für das mir [Strafe] auferlegt werden muss, also erlege sie mir auf. Allahs Gesandter rief ihren Herrn [Vormund] und sagte: Behandle sie gut und bring sie wieder zu mir, wenn sie entbunden hat. Er handelte so. Dann [nach der Geburt] sprach Allahs Gesandter sein Urteil über sie. Ihre Kleider wurden um sie gebunden und seinem Befehl entsprechend wurde sie zu Tode gesteinigt. Dann betete er über sie...“

Quelle: https://sunnah.com/muslim:1696a (aufgerufen am 4.5.2026)

 

 

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