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Karl
Veitschegger (2024) Jesus und die Ehebrecherin Umstrittene Bibelstelle Mit
der Erzählung von Jesus und der Ehebrecherin (in Johannes
8,1-11) haben sich korrekte Christenmenschen immer etwas schwergetan.
Darum wurde sie bei der schriftlichen Fixierung des Neuen Testamentes gern
„übersehen" und ausgelassen oder nur als Randnotiz angeführt.
Letztendlich ist sie aber dann doch im Johannesevangelium gelandet. Dort
steht sie nun seit dem 4. Jahrhundert als fixer Bestandteil unserer Heiligen
Schrift. Meist
konzentrieren sich Prediger auf den letzten Satz dieser Erzählung („Sündige
von jetzt an nicht mehr!“), der eher eine Selbstverständlichkeit, aber nicht
die Pointe dieses Evangeliums ist. Anstoß erregte und erregt etwas anderes: Kern des Anstoßes Jesus
nimmt eine verheiratete Frau, die direkt beim Ehebruch ertappt worden ist, in
Schutz. Er verlangt von ihr kein Bekenntnis, kein Bußwerk,
kein Versprechen. Nichts. Gar nichts. Er schützt einfach ihr Leben. Er
schützt diese Frau. Das ist ihm wichtig. Er tut dies durch ein unerwartetes
und entlarvendes Wort an die anklagenden Gesetzestreuen: „Wer von euch ohne
Sünde ist, werfe als Erster einen Stein auf sie." Da gehen sie, einer
nach dem anderen. Die Presbyter (die Ältesten, Gemeindevorsteher) zuerst. – „Auch
ich verurteile dich nicht.“ Es macht nachdenklich Die
alte Kirche, die durch ihre Presbyter den öffentlichen Sünder*innen oft
strenge Bußwerke auferlegte, tat sich mit dieser Stelle offensichtlich
schwer. Darf man jemanden einfach so – mir nichts, dir nichts – eine neue
Chance geben? Geht das nicht zu weit? Ist das nicht purer Laxismus? Wohin
kommen wir da? Welches Gottesbild steckt da dahinter? Jesus
handelt seltsam. Warum wohl? Hatte er besonderes Verständnis für diese Frau,
die nach mosaischem Recht die Ehe und damit die Besitzrechte und die Ehre ihres
Mannes verletzt hat? Warum? Gilt sein Verständnis allen? Man
darf und soll darüber nachdenken. Durchaus länger. Karl
Veitschegger Man
vergleiche Jesu Verhalten mit dieser Erzählung aus der islamischen Tradition: Imran b. Husain berichtete, dass eine Frau aus Juhaina zu Allahs Gesandten kam. Sie war beim Ehebruch
schwanger geworden. Sie sagte: Gesandter Allahs, ich
habe etwas getan, für das mir [Strafe] auferlegt werden muss, also erlege sie
mir auf. Allahs Gesandter rief ihren Herrn [Vormund] und sagte: Behandle sie
gut und bring sie wieder zu mir, wenn sie entbunden hat. Er handelte so. Dann
[nach der Geburt] sprach Allahs Gesandter sein Urteil über sie. Ihre Kleider
wurden um sie gebunden und seinem Befehl entsprechend wurde sie zu Tode
gesteinigt. Dann betete er über sie...“ Quelle: https://sunnah.com/muslim:1696a
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