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Karl
Veitschegger (2024) „Der Bischof von
Rom“ Ein
Studiendokument frisch aus dem Vatikan (2024) Das
neue Dokument aus dem vatikanischen „Ökumene-Ministerium“ halte ich nach
einer ersten raschen Lektüre für einen beachtlichen Schritt „nach vorne“ auf
dem Weg der Ökumene. 30 Jahre Dialog sind darin verarbeitet: Zeitbedingtes und
Bleibendes Es
wird gründlich unterschieden zwischen dem historisch gewachsenen Papsttum, an
dem viel, ja zu viel Zeitbedingtes haftet, und dem, was der Petrusdient in
seinem Kern sein will: der Einheit aller Gläubigen dienen. Das
entspricht durchaus dem Willen Gottes (traditionell als de iure divino gedeutet), die konkrete Ausgestaltung
eines solchen Dienstes aber kann sehr verschieden laufen und liegt in den
Händen von Menschen (de iure humano).
Das heutige Papstum ist „nur“ eine historische Konkretisierung dieses
Anliegens. Die Papstdogmen
von 1870 Das
gilt auch für die 1870 im Ersten Vatikanischen Konzil definierten Papstdogmen
(Unfehlbarkeit in gewissen Situationen und Jurisdiktionsprimat), die sich in
ihrer Zuspitzung einer bestimmten politischen und geistigen Situation des 19.
Jh. verdanken. Sie sind seither Haupthindernisse der Ökumene. Vieles davon könnte
(müsste?) heute anders formuliert werden. Bleibendes Anliegen wäre: Neuformuliertes
Anliegen (1)
Es geht darum, „die Einheit der Kirche in grundlegenden Fragen des
christlichen Glaubens in Fällen zu gewährleisten, in denen sie bedroht ist“,
und (2) „die Freiheit der Verkündigung des Evangeliums und die freie
Ernennung zu kirchlichen Ämtern in allen Gesellschaftssystemen“
herauszustreichen. Ein Petrusdienst als Garant der Einheit und Freiheit
der Kirche (auch staatlichen Mächten gegenüber)! Primat und
Synodalität Der
Bischof von Rom (Papst) — so das Dokument — ist kein absoluter Monarch und
gehört wieder verstärkt zurückgebunden in die Kirche als ganze
(Bischofskollegium und Volk Gottes). Das altchristliche Prinzip der Synodalität
muss daher frisch belebt werden. Die Wahrheit ist nie Privatbesitz des
Papstes und kann nie ohne das Volk Gottes, das „als gesamtes nicht irren
kann“, bezeugt und verkündet werden. Ökumenische
Perspektiven Den
Kirchen des Ostens und auch anderen Gemeinschaften könnte im Falle einer
Wiedervereinigung viel Freiraum zugestanden werden, ihr kirchliches Leben
selbständig zu gestalten. So wie es in der frühen Kirche war. Auch den
katholischen Ortskirchen (Diözesen, Bischofskonferenzen etc.) ist mehr
Eigenverantwortung zumutbar. Der Bischof von Rom würde, synodal abgesichert,
seine Führungsrolle (Primat) als bevollmächtigter Sprecher und Moderator
der Gesamtkirche wahrnehmen können und so eine wichtige gemeinsame Stimme
der Christenheit in einer globalisierten Welt sein. Das, meint das
Dokument, wäre auch schon möglich, wenn sich die christlichen Kirchen noch
nicht in voller Einheit mit Rom befänden. Der Bischof von Rom könnte auch der
sein, der immer wieder zu weltweiten Versammlungen aller christlichen Kirchen
einlädt. Utopische
Gedanken? Ja, vielleicht. Zumindest aber ein mutiges Weiterdenken und ein
wichtiger Schritt heraus aus der scheinbar festgemauerten Situation des
Bisherigen. Soweit mein erster Eindruck. Karl
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