Karl Veitschegger (2004) Eheannullierung
– Scheidung auf katholisch? Aus dem Leben Kurt
heiratet Helene, aber das mit der ehelichen Treue will er nicht so genau
nehmen ... Sylvia
heiratet ihren geliebten Karl. Aber schon zur Zeit der Hochzeit ist ihr klar:
„Kinder will ich sicher keine!“ Helmut
führt Jutta zum Altar, allerdings mit der Einstellung: „Ich probier´s halt
mit ihr. Sollte sie mir nicht mehr zusagen, lass ich mich scheiden!“ Ingrid,
gerade 18, flieht vor ihrem gewalttätigen Vater und zieht zu Philipp. Dieser
umwirbt sie und macht ihr einen Heiratsantrag. Eigentlich will Ingrid Philipp
gar nicht heiraten, aber um nicht ins Elternhaus zurückkehren zu müssen, tut
sie es doch ... Gerti
wird von Fritz schwanger. Die herzkranke Mutter droht: „Wenn du nicht
heiratest, bist du nicht mehr meine Tochter!“ Gerti heiratet, obwohl sie das
eigentlich gar nicht will ... Wenn vom Anfang an der Wurm drinnen
ist Alle
diese Paare haben feierlich in der Kirche geheiratet. Und doch ist Ihre Ehe
später von der Kirche als „ungültig“ erkannt worden. „Annullierung“ heißt der
Fachausdruck dafür. Nach außen hin schien jahrelang alles in Ordnung zu sein,
aber eigentlich war in diesen Partnerschaften schon von Anfang an „der
Wurm drinnen“. Wenn z. B. die nötige Reife zur Ehe fehlt, der freie Wille
massiv eingeschränkt ist oder wichtige Elemente der Ehe (ausschließliche
Treue bis zum Tod, Wille zur Nachkommenschaft) von einem oder beiden Partnern
von vornherein ausgeschlossen werden, kommt gar keine gültige Ehe zustande.
Die Ehen der Paare oben wurden also nicht kirchlich geschieden – eine
„katholische Scheidung“ gibt es nicht! –, sondern die Betroffenen konnten
glaubhaft machen, dass die Voraussetzungen für eine gültige Ehe fehlten. Faires Verfahren Wenn
kirchliche Gerichte die Ungültigkeit einer Ehe feststellen, sind beide
Partner „frei“ und dürfen (diesmal hoffentlich gültig!) wieder kirchlich
heiraten. Übrigens: Jedes Kirchenmitglied, unabhängig von gesellschaftlichem
Rang und Vermögen, hat das Recht auf ein faires Verfahren. Manche
scheuen davor zurück, weil sie meinen, es ginge hier zu wie beim
Scheidungsrichter. Dem ist aber nicht so. Nicht der Ehepartner steht unter
Anklage, sondern die Gültigkeit der Ehe. Auch die Verfahrenskosten sind nicht
hoch. Schwierige wirtschaftliche Situationen werden besonders berücksichtigt.
Nähere Informationen und kostenlose Beratung erhält man in jeder Diözese
(Bistum). (Beitrag für „Neues von Graben und Salvator“, „Pfarrblatt
Murau“ etc., hier leicht verändert) Karl Veitschegger (2004) Zurück zur Startseite von
Karl Veitschegger Zurück zum Menü
"Artikel, Referate, Skizzen ..." Karl Veitschegger © 2004 |